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40 Jahre Zeitschrift für Rechtssoziologie: neue Formate, neue Aufgaben

Deckblatt ZfRsoz 1980-1
Heft 1/1980 der Zeitschrift (Foto: C. Boulanger)

Im Jahr 2020 jährte sich das Erscheinen des ersten Hefts der Zeitschrift für Rechtssoziologie zum vierzigsten Mal. Die Redaktion hatte einiges vor: ein Jubiläumsheft, das die Beiträge des ersten Hefts vor dem Hintergrund der vier Jahrzehnte seit Ihrer Publikation neu lesen und würdigen sollte; eine größere Veranstaltung sollte dies begleiten.

Die Pandemie hat uns jedoch einen Strich durch die Rechnung gemacht. Sie hat unter anderem zu einer Produktionsverzögerung geführt, für die wir uns bei unseren geschätzten Leserinnen und Lesern entschuldigen möchten. 2022 werden wir wieder im Takt sein: das Doppelheft 1-2/2020 sowie Heft 1/2021 sind bereits erschienen, Heft 2/2021, das eine Tagung zum Thema “Disziplinäre Abgrenzungsstreitigkeiten: Rechtswissenschaft und Soziologie Anfang des 20. Jahrhunderts” dokumentiert, erscheint bis Ende des Jahres. Für die Zukunft haben wir einiges vor, um die Zeitschrift in der rechtssoziologischen community und auch darüber hinaus noch stärker zu profilieren, dazu gehören neue digitale Formate.

Einige Beiträge aus dem geplanten „Jubiläumsheft“ drucken wir im Heft 1/2021 ab: so der frei zu lesende Beitrag von Judith Beyer und Felix Gierke zu Gerd Spittlers rechtsethnologischen Auftaktartikel sowie Gesine Fuchs’ Systematisierung der Rechtsmobilisierungsforschung, die von Erhard Blankenburg inspiert ist. Ein weiterer Artikel von Klaas Hendrik Eller, der sich mit Dieter Martinys Überlegungen zu “Rechtsvergleichung und vergleichende Rechtssoziologie” beschäftigt, erscheint im nächsten Heft.

Die Jubiläumsveranstaltung war als Rundtischgespräch auf dem von der Vereinigung für Recht und Gesellschaft initiierten Workshop „Socio-Legal Perspectives on the Rule of Law” vom 26.-27. November 2020 in Frankfurt (Oder) geplant, die im Heft 1/2022 dokumentiert wird. So wie der Workshop musste auch diese Veranstaltung dann ins Virtuelle ausweichen. Wir hoffen, dass wir bald wieder auch persönlich mit Ihnen über unsere Zeitschrift diskutieren können, zum Beispiel auf der kommenden Drei-Ländertagung der deutschsprachigen Rechtssoziologie-Vereinigungen in Innsbruck 2023.

Einige Neuigkeiten gibt es: Die Redaktion hat sich leicht verändert – seit dem Jahrgang 2020 sind Armin Höland, Doris Mathilde Lucke und Wolfgang Ludwig-Mayerhofer aus der Redaktion ausgeschieden. Wir blicken mit Freude auf die jahrzehntelange Zusammenarbeit zurück und möchten ihnen auf diesem Wege noch einmal ganz herzlich für Ihre Arbeit danken. Neu dabei sind Christian Boulanger (Max-Planck-Institut für Rechtsgeschichte und Rechtstheorie, Frankfurt a.M.), Vagias Karavas (Universität Luzern) und Andrea Kretschmann (Leuphana Universität Lüneburg). Christian Boulanger hat von Armin Höland die Buchrezensionen übernommen. Neu ist auch, dass die Zeitschrift erheblich digitaler geworden ist: Sie ist jetzt bei Twitter unter @zfrsoz aktiv – wir laden Sie herzlich ein, uns zu folgen, um Informationen zur Zeitschrift und aus der Welt der Rechtssoziologie über diesen Kanal zu bekommen. Neben unserer Präsenz bei De Gruyter, auf die Sie über die Adresse http://zfrsoz.info weitergeleitet werden, haben wir nicht zuletzt auch diesen Blog eingerichtet. Hier stellen wir Informationen bereit, die über die Angebote auf der Verlagsseite hinausgehen. Unter anderem ist geplant, dort Inhalte der Zeitschrift themenspezifisch aufzuarbeiten. Schließlich werden wir dazu übergehen, Einreichung und Begutachtung der uns angebotenen Manuskripte über ein Online-System abzuwickeln, das wir unter der Adresse http://submissions.zfrsoz.info verlinken.

Liest man die „großen“ Editorials der Zeitschrift in den Heften 1/1980 und 2/2000 wird deutlich, wie sehr sich die Situation der Rechtssoziologie über die Jahre verändert hat, auch wenn das Grundproblem der mangelnden Institutionalisierung weiterhin besteht. Derzeit scheint sich ein leichter Aufschwung der sozialwissenschaftlichen Beschäftigung mit dem Recht abzuzeichnen, so dass wir einige der dringlichen Forschungsdesiderata aufgegriffen sehen. In diesem Zuge sehen wir aber auch, dass viele dieser Auseinandersetzungen unter “fremden Namen” (Klaus F. Röhl, siehe auch hier und hier), d.h. in anderen Disziplinen oder in interdisziplinären, sich thematisch findenden, Forschungszusammenhängen stattfinden. Die Zeitschrift steht teilweise vor neue Aufgaben: ihre Aufgabe wird es auch sein, Brücken zu diesen Forschungsrichtungen auf- und Rezeptionshindernisse abzubauen, etwa zur Politikwissenschaft, zur Migrationsforschung oder zur interdisziplinär arbeitenden Rechtsdogmatik. Auch die internationale Vernetzung soll verstärkt werden. Wir streben daher auch an, die Zahl der englischsprachigen Beiträge zu erhöhen. Schließlich wird es auch darum gehen, junge Wissenschaftler:innen für die Rechtssoziologie und die interdisziplinäre Rechtsforschung zu gewinnen; in diese Richtung zielen auch unsere Online-Aktivitäten.

Wir freuen uns auf die kommenden Jahre mit Ihnen und freuen uns jederzeit über Ihre Kommentare, lobend oder kritisch, gerne unter redaktion@zfrsoz.info.

Alfons Bora, Christian Boulanger, Michelle Cottier, Walter Fuchs, Pierre Guibentif, Vagias Karavas, Andrea Kretschmann, Stefan Machura und Doris Schweitzer


OpenEdition schlägt Ihnen vor, diesen Beitrag wie folgt zu zitieren:
ZfRsoz-Blog Redaktion (16. September 2021). 40 Jahre Zeitschrift für Rechtssoziologie: neue Formate, neue Aufgaben. Zeitschrift für Rechtssoziologie. Abgerufen am 12. Oktober 2024 von https://zfrsoz.hypotheses.org/56


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